Regelungen zum Neuen Studienplan für das
Doktoratsstudium der Sozial und Wirtschaftswissenschaften

 

DissertantInnen, die ihr Doktoratsstudium im alten Studienplan begonnen haben (d.h. vor WS 2002/2003), können ihr Studium nach dem alten Studienplan abschließen. Es gilt dafür die gesetzlich maximale Übergangsfrist von 5 Semestern. Ist das Dissertationsstudium nach diesen 5 Semestern nicht abgeschlossen, erfolgt eine Überführung in den neuen Studienplan. Gesetzlich werden auch alle jene in den neuen Studienplan überführt, die ihr Doktoratsstudium unterbrechen oder im SS 2002 bzw. auch WS 2002/2003 unterbrochen haben. Ein Überwechseln in den neuen Studienplan ist auch auf freiwilliger Basis möglich.

Da im Sommersemester 2003 keine DissertantInnenseminare bzw. Privatissima nach altem Studienplan mehr angeboten werden, können DissertantInnen nach altem Studienplan in der Übergangsfrist sowohl DissertantInnenkolloquien als auch Lehrveranstaltungen im Dissertationsfach (sind als solche gekennzeichnete Lehrveranstaltungen im Diplomstudium/2. Abschnitt bzw. speziell für DissertantInnen angebotene Veranstaltungen nach neuem Studienplan) besuchen.

Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen für in den neuen Studienplan überwechselnde Studierende gilt folgende Regelung:
Alle im alten Studienplan absolvierten DissertantInnenseminare und sonstigen Lehrveranstaltungen im Dissertationsfach werden angerechnet.
Da der neue Studienplan aber die öffentliche Verteidigung der Dissertation im Rahmen eines DissertantInnenkolloquiums vorsieht (eine Auflage, die der alte Studienplan nicht kannte), müssen in den neuen Studienplan überwechselnde Studierende die Dissertation jedenfalls im Rahmen eines DissertantInnenkolloquiums nach einer zeitgerecht erfolgten öffentlichen Verlautbarung präsentieren und verteidigen. D. h. es ist auf jeden Fall noch ein DissertantInnenkolloquium bzw. diese Präsentation im Rahmen eines Dissertant-Innenkolloquiums zu absolvieren.

Ab Sommersemester 2003 werden lt. § 5 Neuer Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 6 bis 7 DissertantInnenkolloquien (die dem jeweiligen Fachbereich der Dissertation zuordenbar sind) sowie die Lehrveranstaltung Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (als Ringlehrveranstaltung) eingerichtet. Die DissertantInnenkolloquien können nicht parallel sondern nur hintereinander absolviert werden, d. h. der parallele Besuch in einem Semester von beispielsweise 2 Kolloquien ist nicht möglich.

Die Dissertation ist vor Einreichung im Rahmen des Dissertationskolloquium nach einer zeitgerecht erfolgten öffentlichen Verlautbarung zu präsentieren (§ 7 Abs. 9 Neuer Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), d. h. die Dissertation muss bei Besuch des letzten Kolloquiums im Stadium der abschließenden Präsentier- und Verteidigungsfähigkeit sein.

Da das Dissertationsstudium nach neuem Studienplan 4 Semester dauert und das letzte DissertantInnenkolloquium jedenfalls erst im Rahmen der abschließenden Verteidigung der Dissertation abgelegt werden kann, ist es für alle im WS 2002 neu inskribierten Studierenden im Doktoratsstudium möglich, mit dem Beginn der regulären DissertantInnenkolloquien im SS 2003 zeitgerecht abzuschließen.

Bei Bedarf wird Ende Januar, Anfang Februar 2003 für jene, die aus dem alten Studienplan übergewechselt sind und bereits eine präsentierfähige Dissertation haben, d.h. vor dem Abschluss des Studiums stehen, ein DissertantInnenkolloquium, das noch für das WS 2002/2003 gilt, eingerichtet. Dieser Bedarf wird derzeit geprüft und dann ein Termin verlautbart.

 


eh. Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer
(Studiendekan)

 

eh. O.Univ.-Prof. Dr. Roman Sandgruber
(Vorsitzender der Studienkommission Doktorat)


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F.d.I.v.: Michelic, letzte Änderung: 17.12.2002

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