Regelungen zum Neuen Studienplan für das
Doktoratsstudium der Sozial und Wirtschaftswissenschaften
DissertantInnen, die ihr Doktoratsstudium im alten Studienplan
begonnen haben (d.h. vor WS 2002/2003), können ihr Studium nach dem
alten Studienplan abschließen. Es gilt dafür die gesetzlich
maximale Übergangsfrist von 5 Semestern. Ist das Dissertationsstudium
nach diesen 5 Semestern nicht abgeschlossen, erfolgt eine Überführung
in den neuen Studienplan. Gesetzlich werden auch alle jene in den neuen
Studienplan überführt, die ihr Doktoratsstudium unterbrechen
oder im SS 2002 bzw. auch WS 2002/2003 unterbrochen haben. Ein Überwechseln
in den neuen Studienplan ist auch auf freiwilliger Basis möglich.
Da im Sommersemester 2003 keine DissertantInnenseminare
bzw. Privatissima nach altem Studienplan mehr angeboten werden, können
DissertantInnen nach altem Studienplan in der Übergangsfrist sowohl
DissertantInnenkolloquien als auch Lehrveranstaltungen im Dissertationsfach
(sind als solche gekennzeichnete Lehrveranstaltungen im Diplomstudium/2.
Abschnitt bzw. speziell für DissertantInnen angebotene Veranstaltungen
nach neuem Studienplan) besuchen.
Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen für in den
neuen Studienplan überwechselnde Studierende gilt folgende
Regelung:
Alle im alten Studienplan absolvierten DissertantInnenseminare und sonstigen
Lehrveranstaltungen im Dissertationsfach werden angerechnet.
Da der neue Studienplan aber die öffentliche Verteidigung der Dissertation
im Rahmen eines DissertantInnenkolloquiums vorsieht (eine Auflage, die
der alte Studienplan nicht kannte), müssen in den neuen Studienplan
überwechselnde Studierende die Dissertation jedenfalls im Rahmen
eines DissertantInnenkolloquiums nach einer zeitgerecht erfolgten öffentlichen
Verlautbarung präsentieren und verteidigen. D. h. es ist auf jeden
Fall noch ein DissertantInnenkolloquium bzw. diese Präsentation im
Rahmen eines Dissertant-Innenkolloquiums zu absolvieren.
Ab Sommersemester 2003 werden lt. § 5 Neuer Studienplan für
das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 6 bis 7
DissertantInnenkolloquien (die dem jeweiligen Fachbereich
der Dissertation zuordenbar sind) sowie die Lehrveranstaltung
Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (als Ringlehrveranstaltung)
eingerichtet. Die DissertantInnenkolloquien können nicht parallel
sondern nur hintereinander absolviert werden, d. h. der
parallele Besuch in einem Semester von beispielsweise 2 Kolloquien ist
nicht möglich.
Die Dissertation ist vor Einreichung im Rahmen des Dissertationskolloquium
nach einer zeitgerecht erfolgten öffentlichen Verlautbarung zu präsentieren
(§ 7 Abs. 9 Neuer Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial-
und Wirtschaftswissenschaften), d. h. die Dissertation muss bei
Besuch des letzten Kolloquiums im Stadium der abschließenden Präsentier-
und Verteidigungsfähigkeit sein.
Da das Dissertationsstudium nach neuem Studienplan 4 Semester dauert
und das letzte DissertantInnenkolloquium jedenfalls erst im Rahmen der
abschließenden Verteidigung der Dissertation abgelegt werden kann,
ist es für alle im WS 2002 neu inskribierten Studierenden
im Doktoratsstudium möglich, mit dem Beginn der regulären DissertantInnenkolloquien
im SS 2003 zeitgerecht abzuschließen.
Bei Bedarf wird Ende Januar, Anfang Februar 2003 für jene, die aus
dem alten Studienplan übergewechselt sind und bereits eine präsentierfähige
Dissertation haben, d.h. vor dem Abschluss des Studiums stehen, ein DissertantInnenkolloquium,
das noch für das WS 2002/2003 gilt, eingerichtet. Dieser Bedarf wird
derzeit geprüft und dann ein Termin verlautbart.
eh. Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer
(Studiendekan)
eh. O.Univ.-Prof. Dr. Roman Sandgruber
(Vorsitzender der Studienkommission Doktorat)
F.d.I.v.: Michelic,
letzte Änderung: 17.12.2002
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